TÜV & Zulassung

"Alles eingetragen!"

Ein großes Thema bei der Buggy-Restaurierung, der Wieder-
zulassung oder natürlich auch beim Kauf ist die TÜV-Abnahme.
Was vor 30 Jahren oder noch früher zulässig war, muß nicht
zwingend heute auch noch zulassungsfähig sein. Grundsätzlich
geniesen Alt-Fahrzeuge, die schon mal zugelassen waren, einen
Bestandsschutz, d.h. wenn z.B. ein 40 Jahre alter Scheunenfund
heute wieder zugelassen werden soll, ist das grundsätzlich kein
Problem, solange der aktuelle Aufbauzustand den im Kfz-Brief
eingetragenen Daten entspricht und die Verkehrssicherheit
gewährleistet ist. Technische Veränderungen, die in der Zwischen-
zeit durchgeführt wurden, müssen durch zusätzliche Prüfungen
abgenommen und die Fahrzeugpapiere danach ergänzt werden.

Spätestens hier scheitert oft die Wiederzulassung!

Viele alte Buggys gingen nach der Stillegung auch durch
viele Hände. Jeder wollte mal hier, mal da "etwas verbessern"
oder individualisieren und bevor das Auto fertig wurde, hat man
es dann doch weiterverkauft. Unterlagen zu den Veränderungen
sind meist nicht mehr vorhanden oder sie wurden einfach auch
auf gut Glück durchgeführt. Deshalb ist beim Kauf eines Buggys
"aus zweiter Hand" und sei er noch so schön aufgebaut, die
größte Aufmerksamkeit auf die Dokumente zu legen.
Der Kauf eines guten Exemplars aus dem Ausland liegt auch oft
nah, allerdings heißt es noch lange nicht, daß diese Fahrzeuge
hier in Deutschland zugelassen werden. Andere Länder,
andere Sitten ...und Zulassungsbestimmungen!



So manches VW Buggy-Schnäppchen z.B. aus Schweden oder
England (dort gibt es noch recht viele Fahrzeuge dieser Art)
landet hier und kostet den vermeintlich stolzen Besitzer dann
nochmal ohne Probleme das doppelte oder dreifache des Kauf-
preises, da die Zulassungsbestimmungen hier in Deutschland
ganz andere Standards vorschreiben, als es im Ausland oft
der Fall ist und das Auto hier noch umgerüstet werden muß!

Einen Buggy heute neubauen (nicht wiederaufbauen) ist auch
nur noch bedingt möglich. Auch hier kann das Hobby
"Auto selbstbauen" bei der TÜV-Vorfahrt jäh gestoppt werden,
nämlich dann, wenn man zu leichtfertig die Vorschriften übersieht.

Damit Sie die Hürde "TÜV und Zulassung" meistern, unterstützen
wir Sie gerne beim Gebrauchtwagenkauf, bei der Restaurierung
Ihres Buggys oder dem Neubau eines solchen Fahrzeugs.
Unser über Jahrzehnte zusammengetragenes Dokumentenarchiv,
gute Kenntnisse mit dem Zulassungsverfahren und die Erfahrung
mit den "Tücken der Technik" dieser Fahrzeuge hat schon vielen
Kunden weitergeholfen.

Bei der Bewertung von Fahrzeugschäden, Restwertermittlung
oder generellen aktuellen Bewertung unterstützen wir Sie ebenso.

Damit für alle vorab genannten Punkte die Kosten überschaubar
bleiben bieten wir Ihnen unsere sogenannten Servicepakete an.
Wir beraten Sie dazu sehr gerne!

Technischer Service

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